Wir haben für die Durchführung der Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer und der Ersten Hilfe Kurse für die Fahrerlaubnis die Ermächtigung von der Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaft (QSEH VBG) erteilt bekommen. Die Inhalte sind sowohl von der Fahrerlaubnisverodnung als auch von der Berufsgenossenschaft nach DGUV Grundsatz 304-001 Anhang 1 geregelt und vorgeschrieben. Dadurch wird gewährleistet, dass von den ausbildenden Stellen der einheitliche Ausbildungsinhalt gewährleistet wird.
Auf Wunsch biten wir auch Inhouse - Kurse an, die ab einer entsprechenden Teilnehmerzahl bei Ihnen durchgeführt werden können. Ebenso sind nach Absprache Wunschtermine möglich, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.
Die VBG fördert die Erste Hilfe Ausbildung für die Trainer C, näheres hier:
Durch die BG - Ermächtigung sind wir berechtigt, die Abrechnung direkt mit der BG vorzunehmen.