Die UVV DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können.
Inhalte
- - Vorschriften zum Betrieb von Kranen, DGUV Vorschrift 52 (BGV D6)
- - Winden, Hub- und Zuggeräte, DGUV Vorschrift 54 (BGV D8)
- - Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, DGUV Regel 100-500 (BGR 500)
- - Rechtliche Grundlagen
- - Unfallschwerpunkte
- - Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Verhaltensregeln
- Unterweisung - - Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- - Aufgaben und Pflichten des Kranführers
- - Schriftliche Abschlussprüfung
- - Vielfältige praktische Übungen mit der Krananlage
- - Praktische Abschlussprüfung
Dauer
1 Tag bei Vorkenntnis, 2 Tage bei Kombinationen (in Ausnahmefällen 3 Tage). Termine finden Sie hier.
Bei Bediener mit Vorerfahrung kann nach Absprache eine anderer Zeitbedarf (1 Tag) geklärt werden.
Teilnehmerkreis
Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane und ähnliches Gerät bedienen sollen
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
Sie beherschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mind. B2), die Prüfungen sind nur in deutscher Sprache möglich!
Abschluss
Zertifikat und Bedienerausweis
Hinweis
Sicherheitsschuhe und Schutzhelm sind mitzubringen
Preis pro Teilnehmer 259,00 Euro bei 2 Tagen (bei Vorkenntnis 1 Tag 185,00 Euro), bei Firma immer zuzügl MwSt., inkl. Lehrmaterial, bei mehren TN bitte Preis anfragen.